ORF-General Wrabetz wünscht sich im neuen Gesetz folgenden Passus bzgl. Gebührenpflicht:
"Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen (...) zu zahlen (...)"
Ich frage mich nur, wo hier die Änderung wäre... die Höhe der Gebühren stand schon bisher in keinem erkennbaren Zusammenhang
mit der 'Güte der Sendungen': realistisch gesehen wäre jeder potentielle Stadl-Empfänger schmerzensgeldberechtigt.