Miete
Anscheinend sieht der OGH in manchen Fällen der Vermietung von Wohnungen die Einhaltung von Verträgen als optional an. Derartige
Fehlschläge in der Interpretation von Gesetzestexten durch den OGH sind wohl kaum mit Personalmangel zu entschuldigen... Jetzt
ist der Gesetzgeber gefordert, klarere Worte zu finden.