Miete

Von Wolfram Saringer
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Anscheinend sieht der OGH in manchen Fällen der Vermietung von Wohnungen die Einhaltung von Verträgen als optional an. Derartige Fehlschläge in der Interpretation von Gesetzestexten durch den OGH sind wohl kaum mit Personalmangel zu entschuldigen... Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, klarere Worte zu finden.