Ordnungsruf
Ein Ruf zur Vernunft in Deutschland vom Obersten Gericht in Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung ist grundgesetzwidrig, die
gesammelten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. So viel zu den Träumen der Musikindustrie, diese Daten für ihre eigenen
Zwecke in zivilrechtlichen Verfahren gegen Anwender zu nutzen...