Weste

Von Wolfram Saringer
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Österreich hat zwar ein unglaublich kompliziertes Steuerrecht -- aber andererseits auch einige essentielle Vereinfachungen für unbedarfte Mitbürger, die sich unversehens in den zahlreichen Fallstricken verfangen haben und bei Kenntnisnahme (meist mit Hilfe eines Steuerberaters, ohne den man wenig Chancen hat) natürlich nichts Eiligeres zu tun haben, als Asche aufs eigene Haupt zu streuen und Busse zu tun (im Amtsdeutsch klingt das mit der Bezeichnung 'Selbstanzeige' viel zu abstrakt und wird dem reinigenden Effekt nur unzureichend gerecht).

So auch geschehen im Falle des Karl Heinz G., der ein Investment von geradezu lächerlichen rund 35.000,- im fernen Kanada vollkommen 'aus den Augen verloren' hat, dieses zu guter Letzt sogar noch mit 10.000,- weniger aufgelöst hat. Und -- wider alle Logik -- für zwischenzeitliche Gewinne jetzt doch Steuern zahlen soll. Wer kann das auch so genau wissen? Doch vielleicht grad mal der Finanzminister... Oder doch nicht?

Nun, in der Bananenrepublik Österreich weiss offensichtlich auch der zu diesem Zeitpunkt noch im Amt befindliche Finanzminister nicht, was genau zu versteuern ist. Das drängt zumindest 3 mögliche Gründe auf:

1.: Das Steuerrecht ist unüberschaubar geworden. Zugegeben, das ist es.
2.: Derjenige war einfach nachlässig. Möglich. Allerdings dann gerade bei dieser Kombination aus Nachlässigkeit und Amt eine unglückliche Besetzung.
3.: Der Betroffene war der Ansicht, dass gerade ein Finanzminister nicht alles, was ihm so zugetragen wird, zu versteuern hat. Unterstützung für diese Variante findet sich durchaus in der Argumentation rund um die Homepage-Affäre des gleichen Ministers.

Natürlich ist es hier besonders bedauerlich, dass eine Selbstanzeige vor Verfolgung schützt -- insbesondere nach einer so langen Zeitspanne, dass Teile bereits de rVerjährung anheim gefallen sind. Dessen ungeachtet verdeutlicht die Episode den Hintergrund der ja mittlerweile von der Justiz in Untersuchung genommenen Geschäftsgebarung des Herrn Karl-Heinz G.

Übrigens: Die Nachzahlung betrug rund 18.000,-. Ein Geschäft, dass Einkünfte mit einer Steuerverpflichtung in dieser Höhe nach sich zieht, vergisst man nicht einfach am Rande. Es sei denn, es waren deutlich lukrativere Angelegenheiten in Arbeit. Möglicherweise unterschätze ich aber auch ein Ministergehalt deutlich...