Unter der Kurzfassung "Mythos Schutzlücke" publiziert der CCC ein Dokument der kriminologischen Abteilung des renommierten
Max-Planck-Instituts, das belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung entgegen anderslautenden Behauptungen auch der österreichischen
Innenministerin bei Straftaten keine Ermittlungsvorteile bringt.
Nur zur Befriedigung voyeuristischer Gelüste unseres Sicherheitsapparates ohne Verdachtsmoment Grundrechte aller Bürger zu
missachten ist ein vollkommen unhaltbarer Zustand. Fr. Innenminister, stellen sie diese unverhältnismässige und sinn- wie
nutzlose Massnahme mit sofortiger Wirkung ein.