Followup: Antwort von Fr. MEP Köstinger

Von Wolfram Saringer
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Wie bereits in meiner ursprünglichen Nachricht an Hrn. Karas angemerkt darf ich hiermit die gemeinsame Antwort durch Fr. Köstinger nachreichen:

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Sehr geehrter Herr Saringer,

ich darf mich für Ihre E-Mails an Hr. Mag. Karas und an mich sowie für Ihr Interesse an einem sehr interessanten und heiß diskutierten Thema bedanken.

Ihren Schreiben entnehme ich, dass Sie sich mit dem Werdegang des Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA) bereits genauer auseinander gesetzt haben. Das begrüße ich genau so sehr, wie die unzähligen E-Mails besorgter EU-BürgerInnen, die mich in den letzten Monaten erreicht haben. Es ist von außerordentlicher, ja sogar elementarer Wichtigkeit, dass sich die BürgerInnen am Demokratiegestaltungsprozess, aber auch bei dem Entscheidungsfindungsprozess aktiv einbringen und ihre Meinungen kundtun. Das verstehe ich unter Demokratie und dafür sind wir Europa-Parlamentarier auch da.

Wie Sie bereits wissen, hat der federführende Außenhandelsausschuss (INTA) vor zwei Wochen seine Entscheidung zu ACTA gefällt. Der sozialistische Berichterstatter David Martin hat eine Ablehnung des ACTA für das Plenum vorgeschlagen. Diese Empfehlung wurde mit 19 zu 12 Stimmen angenommen. Die sozialistische, grüne, kommunistische und liberale Fraktion im INTA haben sich für eine sofortige Ablehnung ohne endgültige Prüfung des ACTA ausgesprochen. Dem gegenüber standen die Europäische Volkspartei sowie die ECR-Fraktion, die sich aus Mangel an Antworten seitens der Kommission aktuell weder für noch gegen ACTA aussprechen konnten.
Die EU-Kommission hat nach anhaltenden Diskussionen im EU-Parlament sowie in der Öffentlichkeit den Vertragstext von ACTA im April an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Dieser soll nun klären, ob ACTA im Gegensatz zu Grundrechten der EU-BürgerInnen steht oder nicht. Diese Stellungnahme des EuGH gilt es abzuwarten, da nur diese eine endgültige Klärung herbeiführen kann.

Die ÖVP-Delegation, wie die EVP Fraktion im EU-Parlament sprechen sich klar für den Schutz des geistigen Eigentums und für die Wahrung und den Schutz der Meinungsfreiheit sowie der Grundrechte der EU-BürgerInnen aus. Das war schon seit jeher ein Grundsatz der ÖVP und wird auch in Zukunft einer bleiben.

Fakt ist, dass die ursprünglichen Schöpfer des ACTA, nämlich die EU-Kommission sowie die Mitgliedsstaaten kläglich versagt haben, dem EU-Parlament und den BürgerInnen offene und brennende Fragen zu beantworten bzw. glaubhafte Garantien dafür abzugeben, dass die Freiheit der/s Einzelnen nicht eingeschränkt wird.
Um die Rolle des EU-Parlaments nochmals klar hervorzuheben: Wir sind weder die Befürworter noch die Gegner des ACTA, sondern die Richter.

Ich möchte nun kurz auf die zwei Themen eingehen, die Sie in den Schreiben an Hr. Karas und an mich angeschnitten haben:

"Weder ÖVP noch EPP haben sich in der umgebenden Diskussion bislang durch Vertretung des im Parteinamens getragenen Volkes hervorgetan"
Sie irren, wenn Sie meinen, dass die ÖVP-Delegation sich in den bisherigen Diskussion nicht im Namen der BürgerInnen eingebracht hat. Wortmeldungen im Plenum, Schriftliche Anfragen an die Kommission, Fragen an Kommissar De Gucht sowie Diskussionsbeiträge bei Aussprachen zeugen vom Gegenteil. Ich darf Sie einladen diese auf meiner Webseite nachzulesen bzw. anzuschauen:http://www.elisabeth-koestinger.at/23907/bzw.http://www.europarl.europa.eu/sidesSearch/search.do?type=QP&language=DE&term=7&author=96882sowiehttp://www.elisabeth-koestinger.at/20211/.

"Das Prozedere des Zustandekommens spricht jedes demokratischen Begriffes Hohn: Verhandlungen unter strengster Geheimhaltung, der Versuch, mit einer raschen Abstimmung dieses zur Tatsache zu erklären werfen, wie die Argumentation seiner Proponenten, bereits bereits ein schlechtes Licht auf dieses Abkommen."

Der Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat, stattet das EU-Parlament mit mehr Verantwortung und mehr Macht aus. Seit diesem Inkrafttreten, ist das Parlament dem Rat nahezu gleichgestellt und muss im Bereich des Außenhandels internationalen Abkommen zustimmen, damit diese in Kraft treten können. Ein Abändern einzelner Paragraphen und Passagen ist laut den Verträgen nicht möglich. Dieses Prozedere kommt auch bei dem Handelsabkommen ACTA zur Anwendung.
Also erst ab Ende 2009 hat die Kommission, die die ausschließliche Verhandlungskompetenz bei internationalen Abkommen inne hat, die Pflicht, das EU-Parlament über den Verhandlungsprozess ganzheitlich zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt machte das EU-Parlament auch intensiv davon Gebrauch und auf drängen der Abgeordneten wurden Paragraphen, wie zum Beispiel betreffend 3-Strike-Verfahren oder der verpflichtenden Gepäckskontrolle an EU-Außengrenzen, aus dem Vertragstexte heraus gestrichen.
Die Verhandlungen zum ACTA unterschieden sich also in keinster Weise von anderen Verhandlungen zu internationalen Abkommen.

Nichtsdestotrotz gibt es auf einige Fragen noch immer keine zufriedenstellende Antwort. Bis nicht die letzte Fragen geklärt ist, kann sich die ÖVP-Delegation weder für noch gegen ein Abkommen aussprechen. Wir wollen die Stellungnahme des EuGH abwarten und dann, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, eine fundierte Entscheidung treffen.

Wir sprechen uns klar gegen Hüftschuß-Entscheidungen aus. Dafür steht für die europäische Wirtschaft, der europäischen Kreativindustrie, die europäischen ArbeitnehmerInnen, die KMUs, aber vor allem für die europäischen BürgerInnen zu viel auf dem Spiel.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Schreiben und stehe für weitere Anregungen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Elisabeth Köstinger