Anlässlich der heute anstehenden Demos zu den Themen Festplattenabgabe und Reform des Urheberrechts ein paar Worte zu den
in Streit stehenden Vorgängen.
Künstlerinitiativen wie "Kunst hat Recht" (kein Kommentar) und natürlich insbesondere die Verwertungsgesellschaften fordern
eine Abgabe auf Computerfestplatten gleich der Leerkassettenabgabe aus Urzeiten. Mit welcher Begründung? Nur damit, dass sich
diese Medien zum Ablegen urheberrechtlich geschützter Inhalte technisch eignen würden.
Ausgehend von meiner eigenen Nutzung sehe ich den primären Einsatz von Festplatten nicht im Ablegen von Privatkopien sondern
(der Datenmenge nach) im Speichern selbst erstellter Photos, der Sicherung der Primärkopie digital erworbener Inhalte sowie
der Backupkopie selbst erworbener physischer Medien (CDs, DVDs).
Da ich für all diese Inhalte bereits bezahlt habe, tut es mir leid, Künstlern (die ich sehr schätze) sowie Verwertungsgesellschaften
(die ich bei weitem nicht so schätze) mitzuteilen, dass ich für diese Kopien nicht bereit bin, nochmal zu zahlen. Diese stellen
entweder die Nutzbarkeit an sich sicher (im Falle digital erworbener Artikel) oder sichern gegen Probleme physischer Medien.
Unter einer Privatkopie, die Anspruch auf gesonderte Vergütung hat, verstehe ich lediglich die (nicht-kommerzielle) Weitergabe
an Dritte, die sich nicht im Besitz der Physischen Medien (oder, allgemeiner, den Artikel nicht selbst erworben haben). In
diesem Fall ist eine Abgeltung korrekt und angebracht. In anderen aber nicht. Das hat direkten Einfluss auf die Konzeption
einer solchen Abgabe: diese kann sinnvollerweise nur auf Medien erfolgen, deren primärer Daseinszweck eben diese Privatkopie
ist. Und Festplatten sind das, auch aufgrund der geänderten Vertriebsstrukturen in Richtung rein digitaler Distribution) eben
nicht -- wie ja auch bereits mehrfach gerichtlich festgestellt.
In exakt diese Richtung muss auch eine dringend notwendige Reform des Urheberrechts gehen: jegliche Nutzung durch den Käufer
selbst ist durch den ursprünglichen Kaufpreis abgedeckt. Die Weitergabe (per direkter Kopie, über Tauschbörsen etc.) sollte
in sowohl den Künstlern als auch den Kunden gegenüber fairen Art und Weise abgegolten werden. Eine Abgabe auf MP3-Player kommt
eher in Frage als auf allgemein genutzte Computerteile, wobei auch diese in Betracht ziehen muss, dass der Anteil selbst erworbener
Titel auf diesem Player normalerweise viel höher sein wird als der Anteil kopierter Titel.
Und Nein: ich bin nicht der Ansicht, dass die Veröffentlichung zufälliger Anordnungen von Tönen bereits einen Anspruch auf
Lebensunterhalt nach sich zieht. Initiativen wie "Kunst hat Recht", die derartiges immer wieder in ihren Statements vermitteln,
sind unbrauchbare Diskussionsteilnehmer. Verwertungsgesellschaften, die Künstlerinteressen vorschieben, aber primär Labelinteressen
meinen, desgleichen.
In kurzer Zusammenfassung: Abgeltung der Nutzung kreativer Inhalte -- selbstverständlich. Subventionierung überalterter Geschäftsmodelle
mit Hilfe des Gesetzgebers: keinesfalls.